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Datenschutz-Grundverordnung DSGVO



Allgemeine Information:

Die Datenschutz-Grundverordnung dient vor allem einem Ziel:

Sie soll den Umgang mit Daten europaweit einheitlich regeln.

Für Unternehmen ergeben sich daraus also zwei Fragen:
- Welche Neuregelungen gibt es?
- Und was müssen Unternehmen und Webseitenbetreiber beachten?
Denn sobald die Verordnung am 25. Mai in Kraft tritt, ändert sich auch einiges für den Onlinehandel, Betreiben der eigenen Unternehmenspräsentation und den Arbeitnehmerdatenschutz in Unternehmen.

Haben Sie also bisher noch nichts in die Wege geleitet, um sich auf die europäische Datenschutz-Grundverordnung einzustellen, so wird es höchste Zeit.
Damit Sie sicher gehen können, das Ihre Webseite für die DSGVO-Änderung bereit steht, beraten wir Sie bei den grundlegenden Angaben. (Dies ersetzt keine separte Rechtsberatung)

Achten Sie bitte auf die gesetzliche Frist bis zum 25.05.2018
Wir sind als Dienstleister verpflichtet, auf die Änderungen der DSGVO hinzuweisen.
Haben Sie noch Fragen? Gehen Sie auf Nummer sicher.

Dann rufen Sie uns gerne unter 0591 / 610 60 620 an.